AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen Waschstraße
Die Benutzung der Waschanlage (St. Florian am Inn) erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
Die Bedienungshinweise des Waschanlagenbetreibers oder dessen Personals sind zu beachten.
Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, rechtzeitig vor Benutzung der Anlage auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
Eine Haftung des Betreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile (z.B Spoiler, Antenne, Kennzeichen oder ähnliches ) verursacht worden ist oder bereits ein Vorschaden am Fahrzeug bestanden ist. Ebenso entfällt die Haftung, wenn dadurch Folgeschäden (z.B Kratzer) entstanden sind, sofern der Betreiber oder sein Personal nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft oder generell eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. WTC haftet nicht für folierte Fahrzeuge. Das waschen von folierten Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
Keine Haftung erfolgt für Schäden durch Übertragung Ihrer Pflichten an unser Personal. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden sind dem Betreiber oder seinem Personal vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
Der Kunde hat vor Benutzung der Waschanlage folgende Tätigkeiten auszuführen:
- Vertraut machen mit dem eigenen Fahrzeug
- Die Antenne des Fahrzeuges einschieben oder abnehmen
- An- und Aufbauten entfernen
- Scheibenwischer und Regensensor deaktivieren
- Notbremsassistent deaktivieren
- Berührungssensoren ausschalten
- Tankdeckel verriegeln
- Gang rausnehmen (bei Automatikgetriebe Wahlhebel auf „N“ setzen)
- Rollbarkeit der Räder gewährleisten
- Während Waschgang nicht bremsen, nicht lenken, nicht fahren
- Einfahr- und Benützungsregelungen beachten
Wichtig: Der Motor muss während des gesamten Waschvorgangs laufen und die Rollbarkeit der Räder muss gewährleistet sein!
WTC Schärding haftet nicht für:
- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 33 cm;
- Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 8 cm;
- Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen);
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse
- Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre;
- Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen.
Das gesamte Betriebsgelände wird videoüberwacht. Mit Nutzung der Waschstraße erklären Sie stillschweigend Ihr Einverständnis mit der Videoüberwachung.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen SB-Anlagen
Die Benutzung der SB-Anlagen und Zusatzgeräte (St. Florian am Inn und Münzkirchen) erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
Die SB-Anlagen sind vom Verwender selbst zu bedienen. Die SB-Anlagen werden regelmäßig - aber nicht durchgängig- auf Beschädigungen überprüft. Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Waschboxen, SB-Sauger, Airffect, Mattenreiniger sowie Druckluft) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:
Die Benutzungs-, Bedienungs- oder, Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
Durch den Sprühnebel oder Schleppwasser können sich (trotz Fußbodenheizung in den SB-Waschboxen) plötzlich rutschige Flächen bilden oder bei Frost zu Glatteis gefrieren. Daher ist auf der gesammten Anlage Rutschgefahr. Die Benützung ist auf eigene Gefahr.
Die Benützung der Waschboxen, des Airffects und der Saugplätze sind ausschließlich nur für die bezahlte Reinigungsdauer gestattet.
Folgende Mindestabstände bei den SB-Waschboxen zum Fahrzeug sind einzuhalten: Hochdrucklanze mind. 30cm Der Sprühstrahl darf nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/ Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.
Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu informieren.
Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist sofort der Betreiber/Personal über diesen Zustand zu informieren.
Die SB-Anlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Außenreinigung von KFZ bis 3,5t (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Verschmutzung der Anlage mit Unrat auf Ladeflächen und in Anhänger ist nicht gestattet. Auch ist es nicht gestattet übermäßigen mitgebrachten Schmutz wie an z.B. Landwirschftliche- od. Baustellenfahrzeugen und Motorcrossfahrzeugen abzuwaschen.
Vor gebrauch der Bürsten ist eine Fahrzeug-Vorwäsche durchzuführen und die Bürste auf Verunreinigungen zu prüfen.
In den SB-Boxen ist die Außenreinigung von Fahrzeugen mit max. Höhe von 3 Metern (St. Florian am Inn) bzw. 2,60 Metern (Münzkirchen) gestattet.
Achtung! Die Reinigung von Motoren sowie ein Öl-Wechsel ist behördlich verboten.
Die Reinigung von Fahrräder und Motorräder sind mit äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen! Insbesondere sensible Teile können beschädigt werden! Ein angemessener Sicherheitsabstand ist bei der Reinigung einzuhalten! Achten Sie darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand halten, so dass weder Teile beschädigt noch Ihre Kleidung durch Spritzer verunreinigt werden kann! Die Reinigung von Fahrrädern und Transportern erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn oder die Mitarbeiter/innen eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft.
Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
Airffect oder Druckluftpistole nicht auf Personen oder Tiere richten! Benutzung auf eigene Gefahr. Keine Haftung für etwaige Beschädigungen.
"Vorsicht beim Saugen" aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können. Für aufgesaugte Teile oder Sachen haftet der Anlagenbetreiber nicht. Ein Öffnen der Staubsauger und durchsuchen der Staubsaugerinhalte kann nicht vorgenommen werden. Vor dem Beginn des Saugens ist deshalb darauf zu achten, dass keine Sachen eingesaugt werden können, an deren Erhalt der Kunde Interesse hat.
Es darf nur Schmutz in normalen Verhältnissen der Kfz-Pflege gesaugt werden. Keines falls Materialien, die den Sauger beschädigen wie z.B. Baustaub oder Flüssigkeiten.
Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstückes zum Zwecke des Müllabladens ist verboten.
Mülleimer sind nur für Restmüll, im Zuge der Autoreinigung (normale und angemessene Mengen Müll). Kein Sondermüll Kein Sperrmüll!
Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.
Das gesamte Betriebsgelände wird videoüberwacht. Mit betreten/befahren des Betriebsgeländes oder Nutzung der SB-Anlagen erklären Sie stillschweigend Ihr Einverständnis mit der Videoüberwachung.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Eltern haften für Ihre Kinder!
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
AGBS für die Bonuskarte
- Der Kunde erhält auf der Grundlage seines Waschkartenantrages ab 20 EUR Aufladung kostenlos eine Bonuskarte. Wird die Bonuskarte ohne Aufladung oder mit einem geringeren Betrag als 20 EUR beantragt, verlangt das WTC Schärding für die Bonuskarte einen Unkostenbeitrag von 3 EUR. Mit der Bonuskarte kann der Kunde im Umfang des jeweils aufgeladenen Kartenguthabens an der Waschanlage, den SB-Lanzenwaschplätzen, den SB-Sauganlagen und dem Airffect bezahlen. Die Bonuskarte wird ausschließlich als Guthabenkarte geführt. Die Bonuskarte darf von dem Kunden jeweils ab Erhalt und längstens bis zum Ablauf des auf der Waschkarte ggf. vermerkten Verfallmonats genutzt werden.
- Einen Verlust der jeweiligen Bonuskarte hat der Kunde unverzüglich dem WTC Schärding mitzuteilen, sodass diese gesperrt werden kann. Für etwaige Schäden, die aus dem Missbrauch oder dem Verlust der jeweiligen Kundenkarte entstehen, haftet ausschließlich der Karteninhaber. Das Guthaben kann nur übertragen werden, wenn die Bonuskarte zuvor personalisiert wurde.
- Bei Verlust der Bonuskarte bleibt Ihr Guthaben, wenn Ihre Kundendaten vollständig registriert worden sind, erhalten und kann auf eine Ersatzkarte übertragen werden. Für die neue Ausstellung einer Ersatz-Bonuskarte wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 3 EUR fällig.
- Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen einer Bonuskarte ist dem WTC Schärding unverzüglich Persönlich (Verlustanzeige) oder per Mail office@wtc-schaerding.at unter Angabe der Bonuskarten-Nummer zu melden. In diesem Fall wird das WTC Schärding unverzüglich die Bonuskarte sperren. Sperrungen können jedoch ausschließlich von Montag bis Freitag zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Waschanlage erfolgen.
- Dem Kunden steht es frei, sich als Inhaber der Bonuskarte namentlich registrieren zu lassen. WTC Schärding weist darauf hin, dass die namentliche Registrierung für die Inanspruchnahme verschiedener Angebote und Leistungen (z.B gratis Geburtstagswäsche, oder Übertragung des Guthabens bei Verlust) unabdingbare Voraussetzung ist.
- Registrierte Kunden erhalten anlässlich ihres Geburtstages eine kostenfreie Geburtstagswäsche. Das Angebot ist nur bei persönlicher Registrierung (mindestens 5 Tage vor dem Geburtstag) und regelmäßiger Kartennutzung gültig. Regelmäßige Kartennutzung liegt dann vor, wenn im Jahr vor ihrem Geburtstag mindestens 9 Wäschen in Anspruch genommen wurden. Dieses Angebot ist an Ihrem Geburtstag, sowie einen Tage davor und einen Tag nach Ihrem Geburtstag gültig. Der Wert der Geburtstagswäsche kann nicht ausgezahlt werden und verfällt ersatzlos, wenn die Wäsche nicht an einem der zuvor genannten Tagen genutzt wird.
- Nach Maßgabe der jeweils geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen erhält der Kunde mit der Aufladung der Bonuskarte ggf. einen zusätzlichen Geldbetrag als Kartenguthaben aufgeladen („Bonuspunkte“). Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die am Tag der Aufladung geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen des WTC Schärding. Guthaben kann nicht in bar ausgezahlt werden und kann nicht erstattet werden.
- Das WTC Schärding kann die Bonuskarte sperren, wenn der Kunde dies wünscht, etwa weil die Waschkarte durch Abnutzung oder sonstige Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unbrauchbar geworden ist. Das Restguthaben wird auf Ihre neue Karte nur übertragen, wenn Ihre Kundendaten vollständig registriert worden sind. Für die neue Ausstellung einer Ersatz-Bonuskarte wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 3 EUR fällig.
- Das WTC Schärding kann die Bonuskarte außerdem sperren, wenn der Kunde eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung begangen hat, die das WTC Schärding nicht zu vertreten hat. Eine solche Verletzung des Vertragsverhältnisses kann etwa vorliegen, wenn der Kunde sich in einer Weise verhält, die die das WTC Schärding berechtigt, ihm gegenüber ein Hausverbot auszusprechen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass das Personal der im Waschkartenantrag benannten Waschanlage berechtigt ist, die Legitimation eines namentlich registrierten Waschkarteninhabers zu kontrollieren, Leistungen abzulehnen und die Waschkarte u.a. dann einzuziehen, wenn die Waschkarte aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gesperrt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder enthalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages zur Bereitstellung der Bonuskarte möglichst weitgehend entspricht.